Q10-Loges Concept 100 mg
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Produktinformation und PflichtangabenQ10-Loges Concept 100 mg
Bezeichnung:
Nahrungsergänzungsmittel mit dem Q10-concept aus Ubichinon + Ubichinol und Vitamin B2
Verwendung/Anwendung/Verzehrempfehlung:
Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit zu einer Mahlzeit (vorzugsweise in der ersten Tageshälfte) schlucken.
Nährwertdeklaration:
Nährwerte | pro Kapsel | %NRV* |
Coenzym Q10 in mizellarer Vesisorb-Formulierung, davon | 100 mg | ** |
o Ubichinon | 75 mg | ** |
Ubichinol | 25 mg | ** |
Vitamin B2 | 1,4 mg | 100% |
** Keine Angaben vorhanden.
Zutaten:
Emulgator: Polysorbat 80, Polyglycerinester von Speisefettsäuren; Gelatine (Rind), Kokosöl, Rapsöl, Palmkernöl, Ubichinon (Coenzym Q10), Feuchthaltemittel: Glycerin, Sorbit; Ubichinol (Coenzym Q10), Zitronenöl, Trennmittel: Speisefettsäuren; Antioxidationsmittel: stark tocopherolhaltige Extrakte; Farbstoff: Eisenoxide und Eisenhydroxide; Riboflavin (Vitamin B2).
Allergene:
keine
Nettofüllmenge:
60 Kapseln = 44,22 g
Aufbewahrungsbedingungen:
Bitte bewahren Sie Q10-Loges concept 100 mg an einem trockenen Ort und nicht über 25°C auf. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Ursprungsland des Lebensmittels:
Deutschland
Anschrift des Herstellers:
Dr. Loges + Co. GmbH
Schützenstraße 5
D 21423 Winsen (Luhe)
Weitere Hinweise:
Lactose-, gluten- und zuckerfrei. Gelatine vom Rind. Hinweis für Diabetiker: 1 Kapsel Q10-Loges concept 100 mg enthält < 0,5 g Kohlenhydrate. Damit ist das Präparat für Diabetiker geeignet. Für Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist Q10-Loges concept 100 mg nicht geeignet. Bei Einnahme von Medikamenten zur Hemmung der Blutgerinnung (Antikoagulantien aus der Gruppe der Vitamin K-Antagonisten (z.B. Marcumar und andere Cumarin-Derivate)) sollten Sie Q10-Loges concept 100 mg nur nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt verwenden. Das Coenzym Q10 ähnelt strukturell dem fettlöslichen Vitamin K2 und könnte die Wirksamkeit der Medikamente herabsetzen.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren.
Quelle: www.loges.de
Stand: 02/2023