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Produktinformation und PflichtangabenHopfenzapfen
Hopfenzapfen, Arzneitee. Anwendungsgebiete: wird bei Erkältungskrankheiten angewendet.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Hopfenzapfen, Arzneitee zum Einnehmen nach Bereitung eines Teeaufgusses zur Anwendung bei Kindern ab 12 Jahren und Erwachsenen
Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie. Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss dieses Arzneimittel jedoch vorschriftsmäßig angewendet werden.
- Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
- Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
- Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Siehe Abschnitt 4.
- Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
- WAS IST DIESES ARZNEIMITTEL UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET?
- WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG DIESES ARZNEIMITTELS BEACHTEN?
- WIE IST DIESES ARZNEIMITTEL ANZUWENDEN?
- WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
- WIE IST DIESES ARZNEIMITTEL AUFZUBEWAHREN?
- WEITERE INFORMATIONEN
Der Arzneitee Hopfenzapfen ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Beruhigung. Dieses Arzneimittel wird bei Befindensstörungen wie Unruhe und Angstzuständen sowie bei Einschlafstörungen angewendet. Hinweis: Wenn die Einschlafstörungen und/oder Unruhe und Angstzustände länger andauern, sollte wie bei allen unklaren Beschwerden ein Arzt aufgesucht werden.
2. WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG DIESES ARZNEIMITTELS BEACHTEN?
Dieses Arzneimittel darf nicht angewendet werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Hopfenzapfen sind.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung dieses Arzneimittels ist erforderlich, wenn die unter Kapitel 1 beschriebenen Beschwerden verstärkt auftreten. Fragen Sie in diesem Fall Ihren Arzt oder Apotheker. Teeaufgüsse sollen grundsätzlich mit kochendem Wasser zubereitet werden. Eine Zubereitung von Tee mit warmem Wasser ist nicht ausreichend.
Kinder:
Zur Anwendung von Hopfenzapfen bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Teeaufgüsse aus Hopfenzapfen sollen daher von diesem Personenkreis nicht getrunken werden.
Bei Anwendung dieses Arzneimittels mit anderen Arzneimitteln:
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Wechselwirkungen sind keine bekannt.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Zur Anwendung von Hopfenzapfen in Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Teeaufgüsse aus Hopfenzapfen sollen daher von diesem Personenkreis nicht getrunken werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.
3. WIE IST DIESES ARZNEIMITTEL ANZUWENDEN?
Nehmen Sie Hopfenzapfen immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Dosierung und Art der Anwendung:
Soweit nicht anders verordnet, wird bei Unruhe und Angstzuständen 2- bis 3-mal täglich sowie bei Einschlafstörungen vor dem Schlafengehen eine Tasse des wie folgt bereiteten Teeaufgusses getrunken: 1 gehäufter Teelöffel voll (ca. 0,5 g) Hopfenzapfen wird mit siedendem Wasser (ca. 150 ml) übergossen und nach etwa 10 bis 15 Minuten durch ein Teesieb gegeben.
Dauer der Anwendung:
Die Anwendungsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt. Bitte beachten Sie aber die Angaben unter Kapitel 2. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Hopfenzapfen zu stark oder zu schwach ist.
Wenn Sie eine größere Menge des Arzneimittels angewendet haben, als Sie sollten und sich aufgrund der höheren Dosis Beschwerden einstellen, benachrichtigen Sie bitte Ihren Arzt. Dieser kann gegebenenfalls über erforderliche Maßnahmen entscheiden.
4. WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
Wie alle Arzneimittel kann Hopfenzapfen Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Mögliche Nebenwirkungen:
Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
5. WIE IST DIESES ARZNEIMITTEL AUFZUBEWAHREN?
Allgemeine Hinweise: Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton nach ,,Verwendbar bis" angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats. Aufbewahrungsbedingungen: In der Originalverpackung aufbewahren und vor Licht und Feuchtigkeit geschützt lagern.
6. WEITERE INFORMATIONEN
Was dieses Arzneimittel enthält:
100 g Arzneitee enthalten den Wirkstoff: 100 g Hopfenzapfen. Sonstige Bestandteile sind nicht enthalten.
Wie das Arzneimittel aussieht und Inhalt der Packung:
Hopfenzapfen ist in folgenden Packungsgrößen erhältlich: 50 g Arzneitee im Umkarton.
Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:
Bombastus-Werke AG
Wilsdruffer Straße 170
01705 Freital
Deutschland
Telefon: +49 351 65803-0
Fax: +49 351 65803-99
E-Mail: info@bombastus-werke.de
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im Mai 2014.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 10/2016